Andererseits erlaubt sie es, die langjährige Diskussion zum Verbandsstrafrecht in Deutschland mit einem gewissen Abstand neu zu betrachten. Die Analyse des Gesetzes über die Verantwortlichkeit von Kollektivsubjekten aus dem Jahr 2002 und des Regelungsvorschlages von 2019 in Polen bringt die klassischen Dilemmata und das Zusammenspiel von kriminalpolitischen, rechtsdogmatischen und sozioökonomischen Argumenten bei der Verabschiedung und Anwendung der Verbandsverantwortlichkeit zum Vorschein. Gleiche Tendenzen erkennt man auch bei den deutschen kriminalpolitischen Vorschlägen (VerbStrG und Kölner Entwurf) sowie beim BMJV-Referentenentwurf für ein Unternehmenssanktionengesetz.
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