Durch das BilMoG soll die Aussagefähigkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Dafür ist ein weitgehend wahlrechtsfreies Rechnungslegungssystem erforderlich. Allerdings wurden zwar einerseits viele Wahlrechte aufgehoben (z.B. Aufwandsrückstellungen), auf der anderen Seite wurden aber auch neue geschaffen (z.B. Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände).
Die Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften ist mit dem BilMoG in großem Umfang gelungen. Die einzelnen Änderungen zeigen eine klare Orientierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung an den IFRS. Offen bleibt jedoch, ob das HGB-Recht mittel- oder langfristig eine nationale und kostengünstigere Alternative zu den IFRS darstellen wird, oder ob es sich nur um einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Übernahme der IFRS handelt.
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