Arbeit und sozialer Schutz, Bd. 13
Aus der Fülle der verschiedenen Gesichtspunkte greift sich die Arbeit den Aspekt heraus, inwiefern sich eine Aufgabe der Tarifeinheit im Betrieb auf arbeitsvertraglich vereinbarte Bezugnahmeklauseln auswirken würde. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf formularvertraglich vereinbarte Bezugnahmeklauseln gelegt. Bereits bestehende Schwierigkeiten, insbesondere bei der Auslegung und Inhaltskontrolle von Bezugnahmeklauseln, könnten sich verschärfen, da sich die Kautelarjurisprudenz bei der Ausformulierung dieser Klauseln stets allein an die zur Tarifeinheit im Betrieb ergangene Rechtsprechung angelehnt hat.
Mit der Arbeit sollen die zu erwartenden Probleme bereits im Vorfeld einer grundlegenden Stellungnahme des BAG offengelegt werden, um sodann dogmatisch gangbare Lösungswege aufzuzeigen.
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