Arbeit und sozialer Schutz, Bd. 10
Die Arbeit analysiert das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe, untersucht die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Rahmen der AGB-Kontrolle und ermittelt darauf aufbauend die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Vertragsstrafen in vorformulierten Arbeitsverträgen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass Vertragsstrafen sowohl für die arbeitnehmerseitige Lösung vom Arbeitsvertrag als auch für sonstige Pflichtverletzungen weiterhin grundsätzlich wirksam vereinbart werden können. Die Strafklausel darf den Arbeitnehmer jedoch weder hinsichtlich der verwirkten Tatbestände noch der Höhe der Strafe unangemessen benachteiligen.
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