Da jedoch einerseits die Berücksichtigung der Verluste in den speziellen Kreisen nach sehr unterschiedlichen Regelungen erfolgt und andererseits nicht durch Ausgleich bzw. Abzug geminderte positive Einkünfte in den allgemeinen Grundverrechnungskreis (§ 2 Abs. 3, § 10d EStG) übergeleitet werden, entsteht der erwartete belastungserhöhende Effekt in vielen Fällen nicht.
Diese Arbeit zeigt daher auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes und mit Hilfe von Steuerbarwerten, dass Steuerpflichtige mit speziellen positiven Einkünften und Verlusten durch die Verrechnungskreisinterne Verlustberücksichtigung beim Verlustabzug oft besser gestellt werden, als Steuerpflichtige ohne diese Möglichkeit.
Diese Arbeit zeigt aber auch, dass die beim Zusammenwirken von Rechtsfolgen erreichbare Besteuerungsgenauigkeit anhand von Variationskoeffizienten quantifiziert werden kann. Durch entsprechende Annahmen an Höhe und Entwicklung der Variationskoeffizienten ist es daher möglich, die abstrakten Anforderungen der horizontalen und vertikalen Steuergerechtigkeit zu operationalisieren und Rechtsfolgen gegenwärtiger und alternativer Regelungen auf die Vereinbarkeit mit diesen Anforderungen hin zu überprüfen.
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