Daneben werden die existierenden Missbrauchsvorschriften der nationalen Rechtsordnungen von sieben Mitgliedstaaten untersucht und die Lösungen der nationalen Gerichtsbarkeiten zu dieser Frage dargestellt. Ausgehend von dem Ergebnis, dass es derzeit lediglich für spezielle Konstellationen Missbrauchsvorschriften gibt, wird sodann untersucht, ob im EG-Vertrag eine taugliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer allgemeinen Missbrauchsvorschrift vorhanden ist und ob eine solche überhaupt notwendig und zulässig ist. Dies wird im Ergebnis verneint. Zugleich wird ein Weg aufgezeigt, wie dem Missbrauch im europäischen Steuerrecht mit den vorhandenen Mitteln flächendeckend begegnet werden kann.
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