Dabei wird die Entwicklung der (digitalen) Privatkopie von ihren Anfängen mit dem Grundig-Urteil im Jahr 1965 über die europäische Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001, deren Umsetzung durch den ersten Urheberrechtskorb, bis hin zum zweiten Urheberrechtskorb mit den jeweiligen Argumentationslinien analysiert und einer kritischen Bewertung zugeführt.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass auch nach dem zweiten Urheberrechtskorb noch erheblicher Reformbedarf besteht - die Probleme des digitalen Zeitalters vermag der zweite Korb nicht zufrieden stellend zu lösen. Abschließend wird ein Reformvorschlag unterbreitet, der die Schranke der digitalen Privatkopie klarer und enger gestaltet, im Gegenzug aber eine Durchsetzbarkeit der digitalen Privatkopie gegenüber technischen Schutzmaßnahmen befürwortet und die Urheberrechte durch einen angemessenen finanziellen Ausgleich - welcher deutlich über den momentan gültigen Vergütungssätzen liegen muss - schützt.
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