Die Rechtsbeziehung im Vertragsarztrecht im Hinblick auf einen sozialversicherungsrechtlichen Regress wegen eines Behandlungsfehlers des Vertragsarztes
Über die rechtliche Komponente hinaus ist die Fragestellung auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung interessant. Sieht sich der Vertragsarzt Regressforderungen ausgesetzt, wird er desto intensiver um eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung bemüht sein. Umgekehrt kann die konsequente Durchführung eines Regressmodells zu einer system-immanenten Kostendämpfung führen, da letztlich solche Aufwendungen nicht mehr von der Solidargemeinschaft, sondern dem den Schaden verursachenden Arzt selbst getragen werden müssen.
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