Eine zusammenhängende Darstellung der Ausgestaltung des Markenrechts in Deutschland seit dem ersten deutschen einheitlichen Markengesetz von 1874 bis in die heutige Zeit hinein existierte bisher noch nicht. Das Ziel der Arbeit war es deshalb, diese Lücke zu schließen und eine Übersicht über die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einflüsse sowie allgemeinhistorischer Zusammenhänge zu geben. Es sollte ersichtlich werden, dass die Geschichte des Markenrechts ein "Spiegel der Wirtschaftsgeschichte" ist.
Dabei erforderte das Thema ein intensives Eindringen in die dogmatischen Positionen der deutschen Rechtslehre und Rechtsprechung zur Rechtsnatur, Schutzrichtung und den Funktionen des Markenrechts, die direkten und indirekten Einfluss auf den Markenbegriff und die Markenkategorien ausübten.
Ein Hauptaugenmerk der Arbeit galt der Gesetzgebung und den theoretischen Konzeptionen des Markenrechts der DDR. Dieses Gebiet war bisher noch nicht bearbeitet worden, so dass auch diese Lücke geschlossen werden sollte.
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