Die unverschuldete Leistungserschwerung bei der Stückschuld vor und nach der Schuldrechtsreform
Matthias Dempfle
ISBN 978-3-8325-5926-7
202 Seiten, Erscheinungsjahr: 2025
Preis: 39.50 €
Der "Ring im See" und das "Cabrio von Murmansk" sind zwei der bekanntesten Lehrbeispiele im allgemeinen Schuldrecht. Sie beschäftigen sich mit der Frage der nachträglichen Leistungserschwerung und somit einem Teil des Unmöglichkeitsrechts. Mit der Gesetzgebung zur Modernisierung des Schuldrechts von 2002 sollte die Problematik der Unmöglichkeit umfassend geregelt werden. Seitdem begegnet in der juristischen Ausbildung den Studierenden der § 275 Abs. 2 S. 1 BGB in seiner heutigen Fassung. Hier ist die sogenannte "faktische Unmöglichkeit" kodifiziert. Dieser Maßstab findet nach Intention des Gesetzgebers seit 2002 auf Stück- und Gattungsschulden Anwendung. Der Gesetzgeber des BGB 1900 hatte ursprünglich im Leistungsstörungsrecht den Fokus auf Gattungsschulden, § 279 BGB 1900, gelegt. Ausgehend von dieser Prämisse stellt sich die Frage, wie es dazu kam, dass die Rechtsprechung zu § 279 BGB 1900 im heutigen § 275 Abs. 2 S. 1 BGB kodifiziert auch auf Stückschulden Anwendung findet. In dieser Arbeit werden daher die Regelungen und die Rechtsprechung zur nachträglichen unverschuldeten Leistungserschwerung ausgehend vom BGB 1900 unter besonderer Berücksichtigung des Stückschuldners, für den sich die Leistung unverschuldet erschwert hat, analysiert. Es wird untersucht, welchen Aufwand der Schuldner einer Stückschuld erbringen muss, wenn der Aufwand für die Leistungserbringung höher ist als ursprünglich angenommen, und wie sich dieser entwickelt hat.